STEUERLICHE AUFSTELLUNG – VERMIETUNG UND VERPACHTUNG
§21 EStG · Abrechnungsjahr 2033 · Erstellt am 10.08.2026
Zusammenfassung
| Position |
Rechtsgrundlage |
Betrag (€) |
| Erhaltungsaufwand |
§9 Abs.1 Nr.7 EStG – sofort abzugsfähig |
0,00 |
| Sonstige Werbungskosten |
§9 EStG – sofort abzugsfähig |
0,00 |
| Sofort abzugsfähige Werbungskosten gesamt |
§9 EStG |
0,00 |
| Herstellungskosten / AfA-relevante Aufwendungen |
§7 EStG – jährliche Abschreibung separat erfassen |
0,00 |
| Private Aufwendungen (nicht abzugsfähig) |
– |
0,00 |
| Gesamtausgaben |
|
0,00 |
Hinweis: AfA-relevante Aufwendungen sind nicht sofort abzugsfähig,
sondern über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen. Bitte stimmen Sie
die genaue Abschreibungsdauer und -methode mit Ihrem Steuerberater ab.
Erhaltungsaufwand
§9 Abs.1 Nr.7 EStG – sofort abzugsfähig
Keine Einträge in 2033.
Sonstige Werbungskosten
§9 EStG – sofort abzugsfähig
Keine Einträge in 2033.
Herstellungskosten / AfA-relevante Anschaffungen
§7 EStG – über Nutzungsdauer abzuschreiben (nicht sofort)
Keine Einträge in 2033.
Private Aufwendungen (nicht abzugsfähig)
Kein steuerlicher Abzug
Keine Einträge in 2033.
| GESAMTAUSGABEN 2033 |
0,00 € |
Bemerkungen / Hinweise für Steuerberater
Unterschrift Vermieter/in
Stempel / Unterschrift Steuerberater/in